- Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Geltungsbereich der Kapitel I-X dieser AGB umfasst den Verkauf aller textilen Luftkanäle (das "Produkt") durch die DAAL-CON GmbH (der "Verkäufer"). Kapitel XI gilt für den Fall, dass der Verkäufer neben dem Verkauf auch die Installation (Einbau) des Produkts vornimmt. Kapitel XII gilt für die Erbringung von Dienstleistungen zur Wartung von Textilkanälen durch die DAAL-CON GmbH als Auftragnehmer (der "Auftragnehmer").
Die Angaben zum Verkäufer/Auftragnehmer lauten wie folgt:
Name: DAAL-CON Ltd.
Eingetragener Sitz: 2142 Nagytarcsa, Felső Ipari körút 9.
Registrierungsnummer des Unternehmens: 13-09-193560
Steuernummer: 24392682-2-13.
Gemeinschaftssteuernummer: HU24392682
Statistische Kennung: 24392682-7112-113-13.
Organisatorischer Vertreter: Dániel Kálmán Sándor Geschäftsführender Direktor
E-Mail Adresse: exandair@exandair.com
- Die Bestimmungen des Einzelvertrags, der die Produktspezifikation enthält (das von beiden Parteien unterzeichnete Angebot), und die AGB gelten gemeinsam für das Rechtsverhältnis der Parteien. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bestimmungen des Einzelvertrags und der AGB sind die Bestimmungen des Einzelvertrags maßgebend.
- Der Verkäufer ermöglicht es dem Käufer, sich vor dem Abschluss des Einzelvertrags mit dem Inhalt der AGB vertraut zu machen. Die AGB werden mit der Annahme durch den Käufer Teil des Vertrages der Parteien.
- Diese AGB treten am 01. Mai 2023 in Kraft und gelten für Einzelverträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
- Änderung oder Aufhebung der AGB
- Der Verkäufer ist berechtigt, die AGB jederzeit einseitig zu ändern oder aufzuheben.
- Die Änderung oder Aufhebung der AGB hat keine Auswirkungen auf Verträge, die vor der Änderung oder Aufhebung abgeschlossen wurden, und die zum Zeitpunkt des Abschlusses des einzelnen Vertrags geltenden Bestimmungen der AGB gelten unverändert.
- Das Verfahren zum Abschluss eines Vertrags
- Der Käufer ist verpflichtet, nach Bekanntgabe seiner Kaufabsicht alle vom Verkäufer angeforderten Informationen und Daten zu erteilen und alle vom Verkäufer angeforderten Dokumente in Papierform oder in elektronischer Form zu liefern. Schäden oder zusätzliche Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Verpflichtung oder aus unvollständigen Angaben ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.
- Wenn der Verkäufer den Bau durchführt oder wenn der Verkäufer dies aus anderen Gründen für erforderlich hält, führt er zu einem von den Parteien im Voraus vereinbarten Zeitpunkt eine technische Vorbesichtigung vor Ort durch. Der Käufer stellt die Bedingungen für die Durchführung der technischen Voruntersuchung vor Ort zur Verfügung. Bei der technischen Vorbesichtigung vor Ort ist der Vertreter des Käufers oder eine vom Käufer bevollmächtigte Person anwesend und erteilt dem Verkäufer die gewünschten Informationen.
- Nach Erhalt der angeforderten Daten und Unterlagen und nach einer eventuellen Vorbesichtigung vor Ort sendet der Verkäufer dem Käufer das unterzeichnete Angebot und die AGB zu. Das vom Verkäufer unterzeichnete Angebot gilt als Angebot des Verkäufers gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. 6:64 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das eine detaillierte Beschreibung des Produkts (technische und qualitative Parameter), den Nettokaufpreis, den Zahlungsplan und die Zahlungsfrist, den Erfüllungsort, die vereinbarte Erfüllungszeit und andere vom Verkäufer für notwendig erachtete Angelegenheiten enthält, die nicht in den AGB enthalten sind oder bei denen die Parteien von den AGB abweichen wollen. Der Kaufpreis im Rahmen des Angebots ist der Nettokaufpreis ohne Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer oder andere Steuern und eventuell anfallende Zollgebühren. Der Käufer ist für diese Posten (Steuern, Abgaben) verantwortlich. Wenn der Verkäufer die Lieferung des Produkts an den Lieferort veranlasst, enthält sein Angebot auch die Lieferkosten.
- Während der Ausarbeitung des Angebots kann der Verkäufer vom Käufer zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern, die der Käufer dem Verkäufer unverzüglich zukommen lässt.
- Der Verkäufer setzt die Frist für sein Angebot auf 15 Tage fest. Als Annahme durch den Käufer gilt die Rücksendung des vom Käufer ordnungsgemäß unterzeichneten Angebots an den Verkäufer. Als Datum des Vertragsabschlusses gilt das Datum, an dem der Verkäufer das vom Käufer ordnungsgemäß unterzeichnete Angebot erhält, sofern nicht in Artikel 12 etwas anderes vorgesehen ist.
- Teilt der Käufer die Annahme des Angebots nach Ablauf der Verpflichtung des Verkäufers zur Abgabe eines Angebots, d. h. nach 15 Tagen, mit, so kommt der Vertrag zwischen den Parteien nur zustande, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. In diesem Fall ist das Datum des Vertragsabschlusses das Datum des Eingangs der Erklärung des Verkäufers beim Käufer.
- Das vom Käufer angenommene Angebot gilt als der konkrete Vertrag, auf den in den AGB Bezug genommen wird..
- Der Verkäufer übermittelt dem Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss die Ablauf- und Konstruktionsunterlagen. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt erklärt der Käufer seine Zustimmung zu den Konstruktionsunterlagen, indem er die ordnungsgemäß unterzeichneten Konstruktionsunterlagen per Post oder auf elektronischem Wege zurücksendet.
- Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass der Vertrag zwischen den Parteien aus irgendeinem Grund scheitert, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die Ablauf- und Konstruktionsunterlagen zu nutzen.
- Haben sich die Parteien auf die Zahlung eines Vorschusses geeinigt, so übermittelt der Verkäufer dem Käufer die Vorschussrechnung zusammen mit den Entwurfsunterlagen. Im Falle der Zahlung eines Vorschusses beginnt die im Angebot festgelegte Leistungsfrist am Tag nach der Zahlung des Vorschusses zu laufen. Haben die Parteien keine Vorschusszahlung vereinbart, so beginnt die Frist für die Erfüllung des Angebots am Tag nach der Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über die Genehmigung der Entwurfsunterlagen.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer zwischen den Parteien vereinbarten Anzahlung der im Angebot angegebene Kaufpreis maßgebend ist, wenn die Anzahlung fristgerecht gezahlt wird. Wenn der Käufer mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug ist, kann der Verkäufer dem Käufer möglicherweise nicht den im Angebot genannten Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer hat außerdem das Recht, durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung der Anzahlung länger als 30 Kalendertage in Verzug ist.
- Die Leistung des Verkäufers
- Der Verkäufer bietet die Produkte verpackt und in erstklassiger Qualität innerhalb der im Angebot genannten Leistungsfrist zur Abnahme an. Der Verkäufer ist zur vorzeitigen Erfüllung berechtigt.
- Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Verkäufer dem Käufer innerhalb der Frist mitteilt, dass das Produkt zur Abholung bereitsteht. Vereinbaren die Parteien eine Lieferung durch den Verkäufer, so gilt die Leistungsfrist als eingehalten, wenn der Verkäufer das Produkt innerhalb der Frist an den Lieferort liefert, sofern der Käufer die Lieferung an den Lieferort innerhalb von 8 Werktagen vorsieht (siehe Ziffer 21). Ein Verzug des Käufers schließt einen gleichzeitigen Verzug des Verkäufers aus.
- Erfüllungsort Ort des Sitzes des Verkäufers. Vereinbaren die Parteien eine Lieferung durch den Verkäufer, so ist der Erfüllungsort der im Angebot angegebene Ort.
- Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unverzüglich, wenn das Produkt für den Verkäufer verfügbar ist. Wenn die Parteien keine Lieferung durch den Verkäufer vereinbart haben, ist der Käufer bzw. der Vertreter des Käufers verpflichtet, das Produkt innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung beim Verkäufer abzunehmen, wobei der Käufer für die Verladung des Produkts auf das Transportmittel verantwortlich ist. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Verkäufer die Lieferung des Produkts an den Standort veranlasst, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Möglichkeit der Lieferung an den Standort zu geben und das Produkt am Standort innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung zu einem von den Parteien im Voraus vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen. Bei Lieferung durch den Verkäufer obliegt das Abladen der Ware vom Transportmittel vor Ort dem Verkäufer und das Verladen des Produkts in die Räumlichkeiten dem Käufer. In beiden Fällen ist der Nachweis der Lieferung durch Ausstellung eines Lieferscheins zu erbringen.
- Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht - mit Ausnahme der in Ziffer 27 geregelten Ausnahme - im Zeitpunkt der Erfüllung, d.h. im Zeitpunkt der Abnahme durch den Käufer, vom Verkäufer auf den Käufer über. Ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers, so trägt der Käufer die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung während der Verladung. Bei Lieferung durch den Verkäufer an den Erfüllungsort trägt der Verkäufer das Schadensrisiko während des Transports und des Be- und Entladens, der Käufer das Schadensrisiko während des Einbringens des Produkts in das Grundstück.
- Der Verkäufer kann sich zur Lieferung des Produkts eines Vermittlers bedienen.
- Der Verkäufer haftet nicht für Verspätungsschäden, wenn die Verspätung des Verkäufers auf eine unabwendbare Ursache zurückzuführen ist, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
- Das Rücktrittsrecht des Käufers wegen Verzuges des Verkäufers besteht bei einem Verzug von mehr als 15 Arbeitstagen. Bei einer kürzeren Verzögerung ist der Verkäufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn er nachweist, dass kein Interessenverlust vorliegt.
- Verzögert sich die Leistung des Verkäufers absehbar, so hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich über diese Tatsache, den Grund für die Verzögerung und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Leistung zu unterrichten. Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Verzögerung zu vermeiden und ihre Dauer möglichst gering zu halten.
- Kommt der Käufer mit der Annahme in Verzug, so geht die Schadensgefahr vom Tage des Verzuges an auf den Käufer über. Ein Annahmeverzug liegt auch dann vor, wenn der Käufer im Falle der Lieferung durch den Verkäufer dem Verkäufer die Lieferbedingungen nicht fristgerecht zur Verfügung stellt. Für den Zeitraum des Verzugs hat der Käufer dem Verkäufer eine Lagergebühr von HUF 500,- netto/Tag/m3 zu zahlen.
- Bei einem Annahmeverzug von 30 Werktagen kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des Schadens verlangen, der dem Käufer durch die Vertragsverletzung des Käufers entstanden ist. Wurde eine Anzahlung geleistet, kann der Verkäufer den ihm zustehenden Schadensersatz mit dem Betrag der Anzahlung verrechnen und den über die geleistete Anzahlung hinausgehenden Schadensersatz verlangen.
- In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Produkt um eine Sonderanfertigung handelt und es daher nicht an eine andere Person verkauft oder von einer anderen Person verwendet werden kann, entspricht die Höhe des vom Verkäufer erlittenen Schadens und damit die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Entschädigung im Falle einer Vertragsauflösung aufgrund eines Vertragsbruchs durch den Kunden nach Beginn der Herstellung des Produkts dem Preis des Produkts.
- Handelt es sich bei dem Gegenstand des Einzelvertrags um ein Nichtlager- oder Sonderprodukt und storniert der Käufer den Vertrag nachträglich, jedoch vor Beginn der Produktion des Produkts, so hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Bestellung entstanden sind, einschließlich der Kosten, die dem Verkäufer vom Lieferanten des Verkäufers für die Stornierung in Rechnung gestellt wurden.
- Der Verkäufer stellt dem Käufer gleichzeitig mit der Leistung die technische Dokumentation und die Wartungsunterlagen für das Produkt zur Verfügung (Feuerbeständigkeitszertifikat, Gebrauchs- und Wartungsanleitung, Konformitätserklärung auf Verlangen des Käufers).
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung des Kaufpreises und sonstiger Gebühren erfolgt gegen eine vom Verkäufer gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften ausgestellte Rechnung (Vorschussrechnung, Schlussrechnung). Der Zahlungsplan und die Zahlungsfrist sind im Angebot festgelegt. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung ausgestellt. Im Falle eines Annahmeverzugs des Käufers gilt der letzte Tag der Frist für die Abnahme des Produkts als Erfüllungsdatum und somit als Datum der Ausstellung der Schlussrechnung.
- Bei Zahlung per Banküberweisung ist das Datum der Zahlung das Datum der Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Verkäufers. Die Bankgebühren für die Überweisung gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Zinssatz ist der Basiszinssatz der Zentralbank am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres, erhöht um 8%. Die Zinsen werden auf der Grundlage des am ersten Tag des von dem Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres geltenden Basiszinssatzes der Zentralbank für den gesamten Zeitraum des betroffenen Kalenderhalbjahres berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Verkäufer außerdem Anspruch auf eine Wiedereinziehungsgebühr in Höhe von 40 EUR, die auf der Grundlage des offiziellen Mittelkurses der Ungarischen Nationalbank am Tag des Verzugsbeginns ermittelt wird. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Verkäufer seine Forderung an einen Dritten abtreten oder sich der Hilfe eines Dritten ("Inkassounternehmen") bedienen, um die Forderung einzutreiben.
- Der Verkäufer kann bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verlangen. Im Falle des Rücktritts richten sich der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und die Höhe des Schadens bzw. des Schadensersatzes sinngemäß nach den Ziffern 29 bis 30.
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Das Eigentum an dem Produkt geht mit der Zahlung des vollen Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über.
- Garantie, Garantie für Zubehör
- Der Verkäufer gewährt auf das Produkt eine Garantie von 10 (zehn) Jahren. Mit Ausnahme von EUROCLASS A1-Material, das nicht gewartet werden kann, garantiert der Verkäufer das Produkt für insgesamt 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Leistung des Verkäufers. Der Käufer kann während der Gewährleistungsfrist einen Gewährleistungsanspruch geltend machen. Die Nichteinhaltung der Gewährleistungsfrist führt zum Verfall des Rechts.
- Die Garantie ist gültig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- die korrekte Installation und Inbetriebnahme des Produkts;
- das Produkt für den vorgesehenen Zweck zu verwenden;
- die Wartung des Produkts ausschließlich durch den Verkäufer durchführen zu lassen, und zwar erstmals innerhalb eines Jahres ab dem Installationsdatum und danach in der vom Verkäufer empfohlenen Häufigkeit, mindestens jedoch jährlich;
- Der Käufer muss dem Verkäufer eine Kopie des Inbetriebnahmeberichts vorlegen, um zu bestätigen, dass das Produkt ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen wurde.
- Der Käufer hat dem Verkäufer jeden Gewährleistungsanspruch unverzüglich nach Feststellung des Mangels unter Angabe des Mangels anzuzeigen. Der Käufer muss dem Verkäufer außerdem die Möglichkeit geben, das Produkt innerhalb von 30 Arbeitstagen zu überprüfen. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus der verspäteten Mitteilung oder daraus ergeben, dass der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit zur fristgerechten Prüfung des Produkts gegeben hat, gehen zu Lasten des Käufers. Erforderlichenfalls sorgt der Käufer für den Zugang und die Demontage des Produkts mittels einer Scherenhebebühne, mit der Maßgabe, dass der Käufer erst nach der Inspektion durch den Verkäufer berechtigt ist, das Produkt zu demontieren.
- Der Verkäufer wird im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung nach seiner Wahl das Produkt reparieren oder ersetzen. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Reparatur ein anderes als das ursprüngliche Material zu verwenden, sofern das für die Reparatur verwendete Material technisch und qualitativ gleichwertig oder höherwertig ist als das ursprüngliche Material.
- Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, kann der Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises verlangen, den Mangel auf Kosten des Verkäufers beseitigen oder beseitigen lassen oder vom Vertrag zurücktreten, wobei ein Rücktritt wegen eines Mangels, der die Funktionsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigt, nicht möglich ist.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die Nachbesserung oder den Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen, ohne dass dadurch die Interessen des Käufers beeinträchtigt werden.
- Der Verkäufer ist von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn:
- der Garantieanspruch nach Ablauf der Garantiezeit angemeldet wird;
- eine der unter Nummer 38 genannten Bedingungen nicht erfüllt ist;
- das Produkt rechtswidrig verändert wurde;
- Der Verkäufer beweist, dass die Ursache des Mangels nach der Erfüllung eingetreten ist;
- Der Verkäufer weist nach, dass die Ursache des Mangels vom Käufer/Dritten zu vertreten ist (z. B. wenn die Ursache des Mangels darin besteht, dass das Produkt mit einer schädlichen Substanz (Öl, Chemikalien usw.) in Berührung gekommen ist).
Stellt sich nach der Prüfung des Produkts heraus, dass die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nicht besteht, erstattet der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts entstandenen Arbeitskosten in Höhe von 6.500,00 HUF + MwSt. pro Stunde sowie die Kosten für die Lieferung (Hin- und Rückfahrt) in Höhe von 400,00 HUF pro km.
- Der Verkäufer haftet für mangelhafte Leistungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. 6:159 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Anspruch des Käufers aus der Mängelhaftung verjährt 1 Jahr nach dem Datum der Erfüllung.
- Das Recht des Käufers auf eine Ersatzlieferung ist mit dem Recht auf eine Garantie vergleichbar.
- Änderung, Beendigung des Vertrages
- Der Vertrag kann schriftlich geändert oder gekündigt werden, wobei beide Parteien ihre Unterschrift leisten müssen.
- Pflicht zur Zusammenarbeit
- Die Parteien sind verpflichtet, bei den Vertragsverhandlungen, dem Vertragsabschluss, der Vertragsdauer und der Vertragsbeendigung zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig über die für den Vertrag relevanten Umstände zu informieren.
- Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig zu benachrichtigen, wenn die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag vorhersehbar verhindert wird, es sei denn, die andere Partei hätte das Hindernis ohne Benachrichtigung kennen müssen. Die säumige Partei ist verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die unterlassene Mitteilung des Hindernisses entstanden ist.
- Verfahren für die Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen, Kommunikation zwischen den Vertragsparteien
- Die Parteien müssen ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen (Angebot, Vertragsänderung, Rücktrittserklärung usw.), die den wesentlichen Inhalt des Vertrages betreffen, schriftlich und firmenmäßig gezeichnet abgeben. Die schriftliche Erklärung kann auch dadurch übermittelt werden, dass die unterzeichnete Erklärung als Anhang im PDF-Format an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, sofern der Käufer den Verkäufer gleichzeitig mit der Übermittlung der E-Mail telefonisch über die Tatsache informiert, dass die Erklärung per E-Mail gesendet wurde.
- Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt hauptsächlich per E-Mail. Die elektronische Post zwischen den Parteien wird durch die Erstellung eines Zustellungsberichts übermittelt. Der Zeitpunkt der Übermittlung der E-Mail-Nachricht ist der im Zustellungsbericht angegebene Zeitpunkt, sofern der im Zustellungsbericht angegebene Zeitpunkt in die Arbeitszeit fällt (8.00 bis 17.00 Uhr an Werktagen). Liegt die im Zustellungsbericht angegebene Uhrzeit außerhalb der Arbeitszeit, erfolgt die Zustellung um 08.00 Uhr des nächsten Arbeitstages.
- Die von den Parteien im Angebot benannten Ansprechpartner sind auch berechtigt, betriebliche Erklärungen abzugeben, die den wesentlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.
- Andere
- Der Verkäufer schließt jegliche Haftung für andere Schäden als Schäden am Produkt (sog. Folgeschäden) und den Verlust von Vermögensvorteilen aus, die am Eigentum des Käufers infolge eines Vertragsbruchs des Verkäufers entstanden sind. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmung in dieser Klausel wesentlich vom Gesetz abweicht.
- Die Parteien unterlassen jedes Verhalten, das den Ruf der anderen Partei schädigen oder gefährden könnte.
- Die Parteien wahren die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei ohne zeitliche Begrenzung. Die Partei, die gegen die Verpflichtung zur Wahrung eines Geschäftsgeheimnisses verstößt, hat der anderen Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt dem ungarischen Recht..
- Die Parteien versuchen, ihre Streitigkeiten zunächst auf gütlichem Wege beizulegen und dann die Gerichte anzurufen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist das zuständige Gericht zuständig.
- Für Angelegenheiten, die nicht im Einzelvertrag und in den AGB geregelt sind, gilt das Gesetz V von 2013 über das Zivilgesetzbuch (das "Ptk.") gelten der Zweite Teil (Allgemeine Bestimmungen des Vertrags) des Sechsten Buches und Kapitel XXXII (Allgemeine Bestimmungen des Kaufvertrags) des Dritten Teils.
- Installation (Ausführung) des Produkts durch den Verkäufer
Vereinbaren die Parteien im Einzelvertrag die Installation (Ausführung) des Produkts durch den Verkäufer, so gelten die Bestimmungen dieser AGB mit den folgenden Ausnahmen und Ergänzungen:
- Der Verkäufer erklärt, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, um die Bauarbeiten auszuführen.
- Der Verkäufer übernimmt die Installation (Montage und Demontage) von textilen Luftkanälen, wenn sich der Installationsort in Ungarn befindet. Außerhalb der Grenzen Ungarns ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Bau der textilen Luftkanäle zu übernehmen.
- Der Käufer hat den Verkäufer gleichzeitig mit seiner Kaufabsicht zu informieren, wenn die Baustelle strengeren Sicherheitsanforderungen unterliegt als den allgemein geltenden. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass dies zu zusätzlichen Kosten für den Verkäufer führen kann und auch dazu führen kann, dass der Verkäufer die Installation des Produkts nicht vornimmt. Wird dem Verkäufer dieser Umstand nachträglich bekannt, so ist er berechtigt, von der Ausführung der Arbeiten zurückzutreten.
- Das Angebot muss zusätzlich zu dem in Abschnitt 9 genannten Betrag die Höhe des Nettohonorars des Auftragnehmers für die Ausführung der Arbeiten enthalten.
- Erfüllungsort ist der Ausführungsort, Erfüllungsdatum ist das Datum der Inbetriebnahme des Produkts.
- Die erfolgreiche Installation des Produkts gilt als Leistung des Verkäufers, die von den Parteien zu protokollieren ist; die erfolgreiche Installation und damit die Leistung des Verkäufers gilt auch dann als Leistung, wenn der Vertreter des Kunden nicht innerhalb von 30 Minuten nach der Installation des Produkts erscheint, was von den Vertretern des Verkäufers, die die Installation durchführen, zu protokollieren ist. Nach Abschluss der Inbetriebnahme stellt der Käufer dem Verkäufer eine Fertigstellungsbescheinigung aus. Der Käufer trägt das Schadensrisiko ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, vorbehaltlich der in Ziffer 65 vorgesehenen Ausnahme.
- Der Verkäufer teilt dem Käufer unverzüglich mit, wenn das Produkt für den Verkäufer verfügbar ist. Innerhalb von 8 Arbeitstagen nach dieser Mitteilung bietet der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit der Lieferung an den Standort und der Installation zu einem von den Parteien im Voraus vereinbarten Zeitpunkt.
- Stellt der Käufer dem Verkäufer die Liefer- und Leistungsvoraussetzungen (z.B. die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes für die Ausführung der Tätigkeit) nicht innerhalb der in Ziffer 64 vorgesehenen Frist zur Verfügung, so gilt dies als Annahmeverzug und es gelten die in den Ziffern 27-28 vorgesehenen Folgen des Annahmeverzugs. Der Käufer hat dem Verkäufer alle zusätzlichen Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer den für die Ausführung der Tätigkeit erforderlichen Arbeitsraum nicht zur Verfügung stellt.
- Der Verkäufer ist berechtigt, sich bei der Ausführung eines Subunternehmers zu bedienen. Der Verkäufer haftet für das Verhalten des Subunternehmers, als ob er selbst gehandelt hätte.
- Die Gewährleistungs- und Garantiezeit beginnt mit der Inbetriebnahme des Produkts. Der Garantieanspruch setzt nicht den Nachweis voraus, dass das Produkt vom Kunden ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen worden ist.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die während der Bauarbeiten anfallenden Abfälle zu beseitigen bzw. zu entfernen.
- Wenn das Produkt in einer neu errichteten Wohnung, einem Wohngebäude oder einem öffentlichen Gebäude installiert wird, gelten für die Garantie die Bestimmungen der Regierungsverordnung 181/2003 (XI. 5.) über die obligatorische Garantie im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau.
- In Angelegenheiten, die im Einzelvertrag und in den AGB nicht geregelt sind, gilt das Zivilgesetzbuch. Das Kapitel XXXVII (Allgemeine Regeln des Vertrags) des Dritten Teils des Sechsten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 191/2009 (IX.15.) über die Bautätigkeit finden ebenfalls entsprechende Anwendung.
- Wartung von textilen Luftkanälen
- Als Auftragnehmer übernimmt DAAL-CON Ltd. die Wartung sowohl für die von ihr verkauften als auch für die nicht verkauften Textilkanäle.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Bekanntgabe seines Ersuchens um Instandhaltung alle vom Auftragnehmer angeforderten Informationen und Daten vollständig zu übermitteln und alle vom Auftragnehmer angeforderten Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form zu liefern. Schäden oder zusätzliche Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung oder aus unvollständiger Mitteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Nach Erhalt der angeforderten Daten und Unterlagen sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Wartungsangebot und die vom Auftragnehmer unterzeichneten AGB zu. Das vom Auftragnehmer unterzeichnete Wartungsangebot gilt als Angebot des Auftragnehmers im Sinne von Artikel 6:64 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das den Nettovertragspreis, die Zahlungsfrist, die Ausführungsfrist und andere vom Auftragnehmer für notwendig erachtete Punkte enthält, die nicht in den AGB enthalten sind oder bei denen die Parteien von den AGB abweichen wollen. Wenn der Auftragnehmer für den Aus- und Einbau der Textilkanäle und deren Transport zum und vom Standort des Auftragnehmers zu sorgen hat, enthält das Wartungsangebot auch die Kosten für diesen Aus- und Einbau und den Transport. Die Annahme durch den Auftraggeber gilt als Rücksendung des Wartungsangebots an den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber ordnungsgemäß unterzeichnet ist.
- Die Montage und Demontage der textilen Luftkanäle wird auf Wunsch des Kunden oder des Auftraggebers vom Auftragnehmer gegen eine gesonderte Vergütung durchgeführt. Verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die Demontage und Montage durchführt, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer zu informieren, wenn am Ort der Demontage und Montage strengere als die üblichen Sicherheitsanforderungen gelten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass dies zu zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber führen kann und auch dazu führen kann, dass der Auftragnehmer die Demontage und Montage nicht durchführt. Wird dem Auftragnehmer dieser Umstand nachträglich bekannt, so ist er berechtigt, von der Durchführung der Arbeiten zurückzutreten.
- Der Verkäufer übernimmt die Installation (Montage und Demontage) von textilen Luftkanälen, wenn sich der Installationsort in Ungarn befindet. Außerhalb der Grenzen Ungarns ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Bau der textilen Luftkanäle zu übernehmen.
- Die Wartung wird in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durchgeführt.
- Der Auftragnehmer bietet auch einen "Abholservice" an, bei dem auf Wunsch des Auftraggebers der Transport zur und von der Baustelle wie folgt erfolgt Der Auftragnehmer führt die Arbeiten gegen eine gesonderte Vergütung auf der Grundlage eines Lieferscheins zu einem von den Parteien im Voraus vereinbarten Zeitpunkt aus. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Textilkanäle in einem für den Transport geeigneten Zustand zu montieren. Nimmt der Auftraggeber die Dienstleistung "Abholung" nicht in Anspruch, so erfolgt der Transport der Textilkanäle zum Betrieb des Auftragnehmers und ihre Rückführung vom Betrieb des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu einem von den Parteien im Voraus vereinbarten Zeitpunkt gegen Ausstellung einer Quittung.
- Der Auftragnehmer führt bei der Annahme der Textilkanäle lediglich eine quantitative Kontrolle durch. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt wird eine Qualitätskontrolle der erhaltenen Textilkanäle durchgeführt, die eine Inspektion des Textils und seiner Zubehörteile sowie eine schriftliche, durch Fotos dokumentierte Aufzeichnung ihres Zustands, der Art und des Ausmaßes der festgestellten Verunreinigungen sowie etwaiger Mängel und möglicher Abhilfemaßnahmen umfasst.
- Stellt der Auftragnehmer bei der Qualitätskontrolle fest, dass der Verschmutzungsgrad ungewöhnlich hoch ist, ist er berechtigt, den Preis zu ändern und, falls der Auftraggeber den geänderten Preis nicht akzeptiert, vom Vertrag zurückzutreten, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber, falls er die Demontage- und Montageleistungen oder die "Hol- und Bringdienste" des Auftragnehmers in Anspruch genommen hat, für die Kosten dieser Leistungen aufkommen muss.
- Der Wartungsdienst umfasst das fachgerechte Waschen und Trocknen der textilen Luftkanäle, die Kennzeichnung etwaiger Mängel und in den in Nummer 83 genannten Fällen die Reparatur. Im Falle von Textilkanälen, die nicht vom Auftragnehmer verkauft werden, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die grundlegenden Daten (Hersteller, Ausführung, Art des Gewebes) und eine schriftliche Wartungsanleitung für die Textilkanäle zur Verfügung. Welche Partei die Mittel für die Lagerung der Verpackung nach dem Trocknen zur Verfügung stellt, wird von den Vertragsparteien vereinbart.
- Die Häufigkeit der regelmäßigen Wartung wird vom Auftragnehmer nach Durchführung der ersten Wartung unter Berücksichtigung der Betriebsumgebung sowie der Art und Menge der Schadstoffe vorgeschlagen.
- Innerhalb der Gewährleistungsfrist sorgt der Auftragnehmer für die kostenlose Reparatur der von ihm verkauften Textilkanäle, wenn die in Artikel 38 genannten Bedingungen erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, in den in Artikel 44 genannten Fällen kostenlos zu reparieren. Die Reparatur von Textilkanälen, die nicht vom Auftragnehmer verkauft werden, wird vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, wenn der Wert der Reparaturarbeiten 10% der Wartungsgebühr nicht übersteigt.
- Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zusätzliche Kanäle bereitstellen, wie von den Vertragsparteien vereinbart.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Ausführung der Arbeiten eines Nachunternehmers zu bedienen. Der Auftragnehmer haftet für das Verhalten des Nachunternehmers, als ob er selbst gehandelt hätte.
- In Angelegenheiten, die im Einzelvertrag und in den AGB nicht geregelt sind, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Bestimmungen des Dritten Teils des Sechsten Buches, Kapitel XXXVII (Allgemeine Regeln des Vertrags), gelten entsprechend.
Geschehen zu Budapest am 18. April 2023.